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Herr Peter Schweiger ist seit Dezember 2007 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Überprüfung von Geldspielgeräten nach §7 SpielV.

 

 

Der §7 SpielV lautet wie folgt.

 

 

1)   Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate  nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.

 

 

2)   Wird die Übereinstimmung festgestellt, hat der Prüfer dies mit einer Prüfplakette, deren Form von der  Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird, am Gerät sowie mit einer Prüfbescheinigung, die dem Geräteinhaber ausgehändigt wird, zu bestätigen.

 

 

AUFTRAGSFORMULAR

 

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